Pflegeberatung in Mülheim an der Ruhr – nach §37.3 SGB XI

Kurzfristige Beratungsbesuche – persönlich & in Ihrer Nähe

In der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI geht es darum, die Pflege zu Hause zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Meine Checkliste gibt Ihnen einen ersten Einblick, welche Themen wir in der Beratung gemeinsam durchgehen.

+49 177 2447757

Eine linke Hand hält ein Klemmbrett mit einem weißen Blatt, auf dem eine Checkliste mit dem Titel ‚Inhalte meiner Beratung‘ steht. Die ersten beiden Punkte sind abgehakt, die restlichen drei noch leer.

Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld beziehen, sind sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Ich besuche Sie zu Hause, um gemeinsam mit Ihnen zu schauen, wie die Pflege aktuell läuft, wo Unterstützung sinnvoll ist und welche Möglichkeiten es gibt, Ihren Pflegealltag zu erleichtern.

Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine Ausgaben.

 

Je nach Pflegegrad gelten folgende Intervalle:

Pflegegrad 1: freiwillige, kostenfreie Beratung (1× jährlich möglich)
Pflegegrad 2 & 3: verpflichtende Beratung alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: verpflichtende Beratung alle 6 Monate, zusätzliche Beratungen freiwillig möglich (z. B. im 3-Monats-Rhythmus)

 

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für die Pflegeberatung etwas bezahlen?

Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegeberatung selbstverständlich kostenfrei. Die Abrechnung und die Übermittlung des Beratungsnachweises übernehmen wir direkt mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn Sie privatversichert sind (auch beihilfeberechtigt), erhalten Sie von uns eine Rechnung inklusive Nachweis über den Beratungsbesuch. Diese begleichen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung (ggf. Beihilfestelle) zur Erstattung ein.

Was sind die möglichen Inhalte einer Pflegeberatung?
Eine Pflegeberatung kann ganz individuell gestaltet werden – je nachdem, welche Themen für Sie aktuell wichtig sind. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:
• Austausch über die aktuelle Pflege- und Versorgungssituation
• Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
• Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln zum Verbrauch
• Unterstützung bei Anträgen, Formularen und Vollmachten
• Empfehlungen zu Pflege- und Demenzkursen sowie individuellen Schulungen für Angehörige
• Vermittlung von Kontakten zu Diensten wie Hausnotruf, Pflegediensten, Tagespflege oder 24-Stunden-Betreuung
• Dokumentation der Beratung mit Empfehlungen für die Pflegeversicherung